Allgemeine Geschäftsbedingungen

GYDE ist eine Marke der:

HL Consulting GmbH
Hans-Henny-Jahnn-Weg 53

22085 Hamburg

(Nachfolgend auch: HL Consulting GmbH)

§ 1 Anwendungsbereich


Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der HL Consulting GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die HL Consulting GmbH mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.


(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die HL Consulting GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die HL Consulting GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.


(3) HL Consulting GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit HL Consulting GmbH als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.



§ 2 Leistungen von HL Consulting GmbH / Mitwirkung des Kunden


(1) Die HL Consulting GmbH erbringt für den Kunden je nach Buchung standardisierte oder individuelle, online basierte Agentur-und/oder Beratungsdienstleistungen im Bereich Unternehmensentwicklung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die HL Consulting GmbH dabei nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere ist die HL Consulting GmbH nicht dafür verantwortlich, ob der Kunde in Folge der Beratung höhere Umsätze erzielen kann.


(2) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Beratungs-/Werbemaßnahme durch die HL Consulting GmbH vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch nicht.


(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die HL Consulting GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von der HL Consulting GmbH unberührt.


(4) In Bezug auf die von der HL Consulting GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht die HL Consulting GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.


(5) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.


(6) Die vereinbarte Vergütung von der HL Consulting GmbH in Bezug auf deren Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Werbeplattformbetreiber zu entrichten.


(7) Der Kunde ist nicht berechtigt, von der HL Consulting GmbH erstellte Inhalte (z.B. Webseiten, Landeseiten, Werbeanzeigen, Templates, etc.) zu kopieren und/oder an Dritte weiterzugeben.


(8) Die Teilnahme an sogenannten Calls innerhalb unserer Angebote erfolgt ausschließlich zu den von der HL Consulting GmbH im Vorhinein bestimmten Terminen. Die Umbuchung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Hinderungsgründe stammen aus der Sphäre von der HL Consulting GmbH.


(9) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme etwaiger Beratungsdienstleistungen von der HL Consulting GmbH stets zu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere eine hinreichende Internetverbindung, ein kamera- und audiofähiger Computer sowie dessen Kompatibilität mit gängigen Chat-und Videoclients (z.B. Zoom).



§ 3 Zustandekommen von Verträgen


(1) Der Vertragsschluss zwischen der HL Consulting GmbH und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von der HL Consulting GmbH zu erhalten.


(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen der HL Consulting GmbH und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass die HL Consulting GmbH das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis-und Dokumentationszwecken aufzeichnet.



§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen


(1) Sofern eine Leistung von der HL Consulting GmbH ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.


(2) Die HL Consulting GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.


(3) Die HL Consulting GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von 7 Tagen zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber der HL Consulting GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.


(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist die HL Consulting GmbH berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. 


(5) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von der HL Consulting GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von der HL Consulting GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.


(6) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.



§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen


(1) Die Preise, die von der HL Consulting GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.


(2) Die Bezahlung der Leistungen von der HL Consulting GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von der HL Consulting GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von der HL Consulting GmbH ist anders lautend. 


(3) Die HL Consulting GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus.


(4) Manuelle Prüfung: Der Rechnungsbetrag ist bei Zahlung auf Rechnung innerhalb von 8 Tagen auszugleichen. 



§ 6 Kündigung, Laufzeit


(1) Der Vertrag hat die im Auftragsformular genannte Mindestlaufzeit. Innerhalb der Mindestlaufzeit besteht kein Kündigungsrecht. Ist keine Mindestlaufzeit im Hauptvertrag benannt worden, beträgt diese 3 Monate. Sofern nicht anders vereinbart verlängert sich der Vertrag automatisch um dieselbe Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt wird.


(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt stets unberührt.


(4) Freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.



§ 7 Verzug / Rücktritt


(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die HL Consulting GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der HL Consulting GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der HL Consulting GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.


(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die HL Consulting GmbH vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.


(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der HL Consulting GmbH in Verzug, ist die HL Consulting GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die HL Consulting GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.


(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.



§ 8 Erfüllung


(1) HL Consulting GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die HL Consulting GmbH ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.


(2) Dem Kunden ist bewusst, dass die HL Consulting GmbH bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird die HL Consulting GmbH innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.


(3) Ist die HL Consulting GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von der HL Consulting GmbH unberührt.



§ 9 Schutzrechte Dritter


Der Kunde gewährleistet, dass die HL Consulting GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der stellt die HL Consulting GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.



§ 10 Nutzungsrechte


(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von der HL Consulting GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits-und Leistungsergebnisse. Leistungs-und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk-bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von der HL Consulting GmbH für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.


(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die HL Consulting GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.


(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an die HL Consulting GmbH über.


(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.



§ 11 Haftung


(1) Die HL Consulting GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die HL Consulting GmbH nur


a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,


b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.


(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die HL Consulting GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.


(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet die HL Consulting GmbH nicht.



§ 12 Datenschutz und Datensicherheit


(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an die HL Consulting GmbH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.


(2) Der Kunde stellt die HL Consulting GmbH von der Haftung wegen Verstößen gegen die DSGVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, die HL Consulting GmbH hat diese Verstöße zu verantworten.



§ 13 Schlussbestimmungen


(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von der HL Consulting GmbH maßgebend.


(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von der HL Consulting GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von der HL Consulting GmbH (derzeit Hamburg).


AGB Stand: 30.01.2021 ©Vervielfältigung verboten